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Ich bin Berufsschulsprecher:in

Gesetzliche Grundlage

Grundlage für die Tätigkeit als Berufsschulsprecher:in ist das Schulunterrichtsgesetz. Die Bundes- sowie Landesschülervertretung ist im Schülervertretungsgesetz geregelt.

Durch die gesetzliche Verankerung der österreichischen Schülervertretung ist sie weltweit betrachtet am stärksten abgesichert.

Sie besteht aus drei Wirkungsebenen:

  • Schulebene: Die:der Berufsschulsprecher:in ist im Schulgemeinschaftsausschuss tätig
  • Landesebene: Die:der Berufsschulsprecher:in ist in der Landesschülervertretung tätig und abeitet mit dem Landesschulrat bzw. in Wien mit dem Stadtschulrat zusammen
  • Bundesebene: Die:der Berufsschulsprecher:in ist in der Bundesschülervertretung tätig und arbeitet mit dem Bundesministerium für Bildung zusammen

Schulebene

Die Grundlage für die Schülervertretung wird im § 59 des Schulunterrichtsgesetzes gelegt, dort heißt es unter anderem:

„Die Schülervertreter sind von den Schülern in gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Wahl zu wählen.“

In der zugehörigen „Verordnung zur Wahl der Schülervertreter“ wird das Wahlprozedere genauer erläutert.

Das wichtigste formale Gremium auf Schulebene ist der Schulgemeinschaftsausschuss.

Landes- und Bundesebene

Die Landes- und Bundesschülervertretung ist im Schülervertretungsgesetz geregelt und legt die Aufgaben, Zusammensetzung, Wahlordnung, Sitzungsordnung, Funktionsdauer und weiteres fest.

Die Landesschülervertretungen und die Zentrallehranstaltenschülervertretung werden am Ende jedes Schuljahres für das jeweils folgende Schuljahr gewählt. Wählen dürfen alle Schulsprecherinnen und Schulsprecher in ihrem Bereich. Die Bundesschülervertretung (BSV) ist die gesetzlich gewählte Interessenvertretung von 1,1 Millionen Schülerinnen und Schülern in Österreich und setzt sich jedes Jahr am Schulbeginn neu zusammen. Die BSV besteht aus 29 Mitgliedern, und zwar aus den 27 Landesschulsprechern und den 2 Vertretern der Zentrallehranstalten. Alle Mitglieder der BSV sind Schüler und engagieren sich ehrenamtlich. Zu Beginn des Schuljahres werden der Bundesschulsprecher und die Bereichssprecher für das kommende Schuljahr aus deren Mitte gewählt. Die Aufgabe der BSV ist, die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Politik, speziell gegenüber dem Unterrichtsministerium, aufzuzeigen und zu vertreten. (Q: http://www.bsv.at,  abgerufen am 25.07.2016)