Schritt 1: Jugendversammlung
Damit ein Jugendvertrauensrat gewählt werden kann, muss eine Jugendversammlung einberufen werden, zu der alle jugendlichen Arbeitnehmer:innen sowie die Mitglieder des Jugendvertrauensrates im Betrieb eingeladen sind. Teilnahmeberechtigt sind außerdem ein:e Vertreter:in der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft und des Betriebsrats. Die wichtigste Aufgabe der Jugendversammlung ist dann, einen Wahlvorstand zu wählen.
Schritt 2: Wahlvorstand
Der Wahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei von der Jugendversammlung gewählt und ein Mitglied vom Betriebsrat entsandt wird. Gibt es keinen Betriebsrat oder nimmt er die Funktion nicht war, kann dieser Platz auch von der Gewerkschaft oder Arbeiterkammer übernommen werden. Zwei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen jedoch jugendliche Arbeitnehmer:innen des Betriebes sein.
Schritt 3: WählerInnenliste
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, anhand des Arbeitnehmer.innenverzeichnisses die Wahlberechtigten festzustellen. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer:innen des Betriebes. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Altersgrenzen am Tag der Wahlausschreibung noch nicht überschritten wurden. Außerdem muss man am Tag der Wahlausschreibung und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sein.
Schritt 4: Kundmachung
Binnen drei Tagen nach seiner Bestellung muss der Wahlvorstand die Wahl in Form einer Wahlkundmachung ausschreiben. Diese enthält den Tag/die Tage und den Ort der Wahl, die Uhrzeit für die Stimmenabgabe, die Zahl der zu wählenden Jugendvertrauensratsmitglieder und den Ort, an dem die Wähler:innenliste einzusehen ist.
Schritt 5: Wahlvorschlag
Personen oder Gruppen, die sich zur Wahl aufstellen möchten, müssen ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einreichen. Der Wahlvorstand muss die Einreichung mit Datum und Uhrzeit bestätigen. Außerdem müssen sie die nötigen Unterstützungsunterschriften (für jedes zu wählendes JVR-Mitglied Unterschriften von zwei wahlberechtigten Jugendlichen) vorweisen.
Kandidieren können alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
Schritt 6: Wahl
Die Wahl findet spätestens vier Wochen nach der Jugendversammlung statt. Deine Stimme kannst du direkt im Wahllokal oder per Briefwahl (Achtung: Dies musst du zuvor beim Wahlvorstand beantragen) abgeben.
Schritt 7: Auswertung, Abstimmungsverzeichnis, Wahlverkündung
Nachdem die Wahl abgeschlossen wurde, ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis. Dazu überprüft er die Zahl der abgegebenen Wahlkuverts mit der Zahl der im Abstimmungsverzeichnis vermerkten Wähler:innen und ordnet die gültigen Stimmen dem entsprechendem Wahlvorschlag zu. Das Ergebnis der Wahl muss im Betrieb durch einen Aushang bekannt gegeben werden. Jetzt muss sich nur noch der neue Jugendvertrauensrat konstituieren und einer erfolgreichen JVR-Arbeit steht nichts mehr im Wege.
Wieviele junge Arbeitnehmer:innen sind in einem Jugendvertrauensrat aktiv?
5 bis 10 jugendliche Arbeitnehmer:innen ................ 1 Person
11 bis 30 jugendliche Arbeitnehmer:innen ................ 2 Mitglieder
31 bis 50 jugendliche Arbeitnehmer:innen ................ 3 Mitglieder
51 bis 100 jugendliche Arbeitnehmer:innen ................ 4 Mitglieder
101 bis 200 jugendliche Arbeitnehmer:innen ................ 5 Mitglieder
101 bis 300 jugendliche Arbeitnehmer:innen ................ 6 Mitglieder