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Ich bin Lehrling

Lehrlings-Förderungen für Betriebe

Immer wieder hört man davon, dass Lehrlinge teuer seien. Damit du einen Überblick bekommst, was dein Betrieb für dich an Geld vom Staat bekommt, kannst du dir die unzähligen Förderungen durchschauen.

Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching

Für Lehrlinge, die Schwierigkeiten haben in der Lehre oder im privaten Umfeld, gibt es eine Anlaufstelle, die in ganz Österreich kostenlose Unterstützung bietet. Diese Hilfe kann auch von Lehrbetrieben in Anspruch genommen werden.

Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen

Es können grundsätzlich Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind, freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen, berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge, Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung und Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung gefördert werden.

Die Höhe der Förderung beträgt 75 Prozent der Kurskosten (exkl. USt.) bis max. 2.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb (für Kurse, die 2016 enden, vor 2016/1.000 Euro) bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro).

Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Lehrabschlussprüfungen mit gutem Erfolg werden mit 200 Euro und Lehrabschlussprüfungen mit Auszeichnung mit 250 Euro gefördert.
Die Förderung kann von Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden, beantragt werden.

Lehrling übernehmen und Prämie sichern

Neue Förderung bringt 1.000 Euro Einmalprämie
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche nutzen Jugendliche oft die Chance, eine Ausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen zu starten. Das Ziel bleibt jedoch, einen geeigneten Betrieb zu finden, um seine Ausbildung abzuschließen.
Der Vorteil für die Ausbildungsunternehmen liegt in der Erfahrung, die der Lehrling mitbringt.

Ein weiterer Anreiz für die Aufnahme von Lehrlingen aus überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist eine einmalige Prämie in der Höhe von 1.000 Euro pro Lehrling und Lehrbetrieb. Ausbezahlt wird nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.

Auslandspraktikum

Diese Förderung unterstützt gezielt jene Lehrbetriebe, die ihren Lehrlingen berufsbezogene Auslandspraktika ermöglichen.

Die Förderung ersetzt die Höhe der Bruttolehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag für jenen Zeitraum, in dem Ihr Lehrling in einem berufsbezogenen Auslandspraktikum tätig (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist.

Basisförderung

Mit der Basisförderung wird die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr gefördert und sie wird erst nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
  • Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet.
  • Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.

Lehre für Erwachsene

Diese Förderung betrifft die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr, der zu Beginn des Lehrvertrages 18 oder älter war und wird erst nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
  • Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Förderung aliquot berechnet.
  • Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. das tatsächlich bezahlte Hilfskräfteentgelt bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.
  • Überzahlung bis maximal 20 % sind ebenfalls förderbar

Mädchen in „Männerberufen”

Hier werden Projekte und Jobcoaching gefördert, die einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen ermöglichen. Lehrberufe mit einem Frauenanteil von max. 30 % sollen durch diese Förderung verstärkt Mädchen in den Lehrbetrieb aufnehmen.
Höhe der Förderung für Projekte:

  • Personalkosten des Lehrberechtigten bzw. der beteiligten Mitarbeiter:innen im Ausmaß der geleisteten Arbeitsstunden auf Basis des Stundensatzes der Prüferentschädigungen bei der Lehrabschlussprüfung (derzeit 24 Euro pro Stunde), sowie
  • angemessene Sachkosten im Ausmaß der vorgelegten Rechnungen.
  • Nicht gefördert werden Overhead-, Reise- und Nächtigungskosten.
  • Ausnahme: Reise- und Nächtigungskosten bei Kooperationsprojekten mit Schulen, die in der Schule vor Ort stattfinden.

JOBCOACHING - Höhe der Förderung

  • Gefördert werden Coachingkosten bis max.  100 Euro pro Einheit (= 1 Stunde) in folgendem Ausmaß:
  • „Starterpackage” bis zu max. 20 Einheiten und
  • „Aufbaupackage” bis zu max. 10 Einheiten pro Lehrling und Lehrjahr, sowie
  • begleitendes Coaching bis zu max. 5 Einheiten für die:den Ausbilder:in.
  • Zusätzliche Kosten werden mit einer Pauschale von 25 Euro pro Einheit abgegolten.

Berufsausbildung - Teilqualifizierungen

Diese Fördermaßnahmen gilt für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1.1.2016 begonnen haben. Ausbildungsverhältnisse nach dem 1.1.2016 werden wie Lehrverhältnisse gefördert.

Folgende Förderarten sind vorhanden:

  • Basisförderung: die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr; die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ausbildungsverbünde): freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen; berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge.
  • Weiterbildung der Ausbilder:innen: Maßnahmen die der Weiterbildung der Ausbilder:innen dienen.
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Basisförderung: für jedes abgeschlossene Lehrjahr drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen; bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet; sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu dem Referenzwert (1) lt. Richtlinie ausschlaggebend.
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.
  • Weiterbildung der Ausbilder:innen: 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 1.000 Euro pro Ausbilder:in und Kalenderjahr.
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: 100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode.

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Nachhilfe und Dienstfreistellung werden mit bis zu 100 % der Kosten gefördert.

Folgende Kosten der Unternehmen werden ersetzt:

  • zusätzlicher Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

Wie hoch ist die Förderung?

Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts bei:

  • zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung der Berufsschulklasse
    100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für: (für Kurse oder Nachhilfen, die 2016 enden, vor 2016/1.000 Euro)
  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen

Die Kosten des Unternehmens für die Dienstfreistellung bei Zusätzlichem Berufsschulunterricht werden mit bis zu 100 % der Kosten gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten bei:

  • Zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund einer Lehrzeitanrechnung oder einer Lehrzeitverkürzung oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel.

Weiterbildung der Ausbilder:innen

Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder:innen werden mit bis zu 2.000 Euro im Jahr gefördert.

Dies betrifft Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder:innen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden (z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung). Es werden jedoch keine Fachkurse gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Ausbilder:in und Kalenderjahr (für Kurse, die 2016 endeten, vor 2016/1.000 Euro)

Internationale Wettbewerbe

Bei internationalen Wettbewerben wird die von den Unternehmen zur Verfügung gestellte  Arbeitszeit der teilnehmenden Person während des Wettbewerbs sowie definierte Vorbereitungszeiten laut Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb gefördert.

Es sind nur jene Teilnehmer:innen förderbar, die ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Nicht förderbar sind Teilnehmer:innen aus berufsbildenden Schulen oder anderen Einrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt.
  • Übersteigt die Summe der errechneten Förderung pro Teilnehmer:in das Förderbudget, wird das Förderbudget aliquotiert.

Lehrlingsprämie – Bauverbände

Zusätzlich zur staatlichen Basisförderung erhalten Ausbildungsbetriebe eine Förderung von 1500 Euro pro Lehrling und Lehrjahr. Möglich macht dies eine Lehrlingsoffensive der Bauverbände.

Förderbar sind die Lehrberufe Maurer, Tiefbauer oder Schalungsbauer.