Die Schüler:innenfreifahrt
Zur finanziellen Entlastung für Familien kann für den Schulweg eine Schüler:innenfreifahrt für den öffentlichen Verkehr beantragt werden.
Anspruch auf Schüler:innenfreifahrt erhältst du, wenn:
- du keine andere unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen kannst,
- du die österreichische Familienbeihilfe beziehst,
- du eine Schulbestätigung hast,
- ein Antrag des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen gestellt wird,
- du das 24. Lebensjahr zu Beginn des Schuljahres noch nicht vollendet hast,
- der Schulweg mindestens 4x pro Woche zurückgelegt wird.
Ausnahme
Berufsschüler:innen können die Schüler:innenfreifahrten auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie die Berufsschule nur an bestimmten Tagen in der Woche (z.B. an jedem Montag) besuchen.
Entsprechend ausgefüllt und von der Schule bestätigte Formulare sind beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen.
Für die Schüler:innenfreifahrt ist ein Selbstbehalt von 19,60 Euro für jedes Schuljahr zu zahlen.
Werden für die Fahrt von und zu der Schule verschiedene öffentliche Verkehrsmittel benutzt, müssen verschiedene Freifahrausweise ausgestellt werden.
Benötigst du einen noch gültigen Fahrausweis nicht mehr, musst du diesen dem Verkehrsunternehmen zurückgeben.
Hinweis: Im Gegensatz zur Schul- und Heimbeihilfe kann die Schüler:innenfreifahrt von Schüler:innen in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen beantragt werden!