Selbsterhalter:innenstipendium
Manchmal entscheidet man sich erst später für ein Studium. Für Menschen, die bereits im Arbeitsleben gestanden sind, gibt es deshalb das Selbsterhalter:innenstipendium!
Gewohnt an ein regelmäßiges Einkommen durch eine Arbeit, fällt es manchen Menschen schwer, sich doch noch in das Abenteuer eines Studiums zu stürzen. Um auch jenen Menschen eine universitäre Fortbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, das Selbsterhalter:innen-Stipendium zu beantragen.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- mindestens 4 Jahre lang durchgehend zumindest 7.232,00 Euro verdient zu haben (brutto),
- zu Studienbeginn maximal 30 Jahre alt zu sein (bei längerer Selbsterhaltung als 4 Jahre bis zu 34 Jahre)
- davor noch kein Stipendium od. Studienbeihilfe erhalten zu haben.
Die Zeiten eines Zivil- und Präsenzdienstes werden als Selbsterhaltung anerkannt! Auch die Lehrzeit – sofern sie dem Minimalverdienst von 7.232,00 Euro jährlich erfüllt – wird anerkannt.
Das Einkommen der Eltern spielt dabei keine Rolle.
Weitere Infos und die Höhe findest du, wenn du dem Link folgst.