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Ich bin Zivildiener

Arbeitsrechtliches

Dein aktuelles Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Zeit im Zivildienst bestehen.

Während der Zeit ruht nur deine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, aber auch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung. Das gesamte Kapitel gilt für alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, Heimarbeiter und öffentlich Bediensteten, die einen ordentlichen Zivildienst (also keinen Auslandszivildienst oder Entwicklungshilfedienst) leisten.

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Wann endet dieser? Was kann ein Gericht entscheiden?

Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Zustellung des Zuweisungsbescheides dürfen die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur nach voriger gerichtlicher Zustimmung gekündigt oder entlassen werden.

Hat der Arbeitgeber in Unkenntnis über die bereits erfolgte Zuweisung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Kündigung oder Entlassung ausgesprochen, so ist diese rechtsunwirksam, wenn der Arbeitnehmer seiner Pflicht zur Mitteilung innerhalb von drei Arbeitstagen nach dieser Beendigungserklärung nachkommt. Wenn es einen triftigen Grund gibt, der eine Meldung innerhalb dieser Frist für den Arbeitnehmer unmöglich macht, so hat man unmittelbar nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes noch die Möglichkeit, durch eine sofortige Meldung in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen.

Der Kündigungsschutz und Entlassungsschutz endet

  1. Wenn der Zivildienst kürzer als zwei Monate dauert, so dauert der Kündigungsschutz die halbe Dauer des Zivildienstes. Wenn ein Zivildienst ein Monat dauert, so dauert der Kündigungsschutz zum Beispiel ein halbes Monat.
  2. Wenn der Zivildienst voll abgedient wird, so gilt der Kündigungs- und Entlassungsschutz ein Monat nach der Beendigung des Zivildienstes.
  3. Bei Auslands- und Entwicklungshilfediensten gilt der Kündigungs- und Entlassungsschutz nicht.

Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung durch das Gericht

Eine Kündigung oder Entlassung ist auch im Zeitraum des Kündigungs- und Entlassungsschutzes dann rechtswirksam, wenn vor dem Ausspruch eine Zustimmung des Gerichtes eingeholt wird und sie unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichtes ausgesprochen wird. Einzige Ausnahme ist, wenn der Betrieb stillgelegt wird und nicht die Möglichkeit besteht, den Betroffenen in einem anderen Betrieb des Unternehmens anzustellen.

Das Gericht darf einer Kündigung nur zustimmen, wenn
  1. eine Stilllegung des Betriebes unmittelbar bevorsteht,
  2. die Abteilung, in der der Arbeitnehmer tätig ist, abgebaut oder geschlossen wurde und eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Teil des Unternehmens nicht ohne erheblichen Schaden möglich ist,
  3. der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unglücksfalles dauernd unfähig wird, die vereinbarte Arbeit zu erledigen und dem Arbeitgeber keine Weiterbeschäftigung zugemutet werden kann.

Wurde ein Arbeitnehmer wegen eines oben angeführten Grundes gekündigt und entfällt dieser Grund während des Kündigungsschutzes, so kann der Arbeitnehmer, sofern er das wünscht, wieder in sein altes Arbeitsverhältnis zurückkehren. Dazu muss der Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen, nachdem er vom Wegfall erfahren hat, die:den Arbeitgeber:in informieren.

Das Gericht darf einer Entlassung zustimmen wenn:
  1. der Arbeitnehmer der:dem Arbeitgeber:in absichtlich beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses falsche Angaben getätigt hat, die für den Vertragsabschluss wesentlich sind,
  2. er die Arbeitspflicht schuldhaft gröblich verletzt oder ohne Hinderungsgrund eine erhebliche Zeit die Arbeitsleistung unterlässt,
  3. er im Dienst untreu ist oder sich gar bestechen lässt,
  4. er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verrät oder ein von seiner:seinem Arbeitgeber:in nicht genehmigtes, dem Betrieb abträgliches Nebengeschäft betreibt,
  5. er erhebliche Ehrverletzungen oder Tätlichkeiten gegen eine:n ihrer:seiner Familienangehörigen oder Arbeitnehmer:innen des Betriebes begeht,
  6. er sich einer gerichtlich strafbaren Handlung schuldig macht, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist,
  7. er ein Bereicherungsdelikt begeht.

Einvernehmliche Auflösung

Definition und Ablauf

Eine einvernehmliche Auflösung während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes kann nur schriftlich erfolgen.

Des Weiteren muss entweder eine Bescheinigung des Arbeits- und Sozialgerichtes oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen (Arbeiterkammer, Landarbeiterkammer) vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer über den Kündigungs- und Entlassungsschutz belehrt wurde.

Fristenhemmung

Welche Fristen werden während des Zivildienstes gehemmt?

Durch die Leistung des Zivildienstes wird der Lauf folgender Fristen gehemmt:

  1. Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, die auf Gesetz, kollektivvertraglichen Regelungen oder Einzelvertrag beruhen.
  2. Frist für die Weiterverwendung (Behaltepflicht) von Lehrlingen gemäß § 18 BAG, gemäß § 63 Abs. 4 des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes oder eine durch Kollektivvertrag festgelegte längere Frist.
  3. Die Kündigungsfrist bei Kündigungen durch den Arbeitgeber, die zum Zeitpunkt der Zustellung des Zuweisungsbescheides bereits läuft, wenn der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht spätestens innerhalb von 14 Tagen oder unverzüglich nach Wegfall des über diese Frist hinaus andauernden Hinderungsgrundes nachkommt.
  4. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag, für den der Arbeitnehmer zur Leistung des Zivildienstes einberufen ist und endet mit dem Tag der Entlassung aus dem Zivildienst.

Wiederantritt des Arbeitsverhältnisses

Infos und Regeln zur Wiederaufnahme deines Jobs

Tritt der Arbeitnehmer aus seinem Verschulden die Arbeit nicht innerhalb von sechs Werktagen nach der Beendigung des Zivildienstes an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.

Ist er am rechtzeitigen Wiedereintritt unverschuldet verhindert, so ist dies dem Arbeitgeber, unter Angabe des Grundes, unverzüglich mitzuteilen. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes ist die Arbeit am nächstfolgenden Tag, an dem im Betrieb gearbeitet wird, aufzunehmen. Fortzahlung des Entgeltes bei Unterbleibung der Arbeitsleistung steht auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer nach der Entlassung aus dem Zivildienst die Arbeit unverschuldet nicht antreten kann.

Urlaub

Wieviel Urlaub steht dir zu?

Fallen Zeiten eines Zivildienstes in das jeweilige Arbeitsjahr, gebührt ein Urlaub nur in jenem anteiligen Ausmaß, das dem um die Zivildienstleistung verkürzten Arbeitsjahr entspricht.

Bei der Berechnung des Urlaubsausmaßes sind Teile von Werktagen auf volle Tage aufzurunden. Fällt in ein Urlaubsjahr eine kurzfristige Zuweisung zum Zivildienst, so tritt eine Verkürzung des Urlaubsanspruches nur dann ein, wenn die Zeit der Zuweisung im Urlaubsjahr 30 Tage übersteigt.

Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration

Gibt es Sonderzahlungen trotz Zivildienst?

Die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration usw.) gebühren in dem Kalenderjahr, in dem der Zivildienst geleistet wird, nur im aliquoten Ausmaß, das heißt, pro Woche des Zivildienstes vermindert sich der Anspruch auf Sonderzahlungen um je ein 52stel.

Sonderbestimmung für öffentlich Bedienstete

Für öffentlich Bedienstete gelten die vorher genannten Bestimmungen mit folgenden Ausnahmen:

Tritt ein vertraglich beschäftigter öffentlich Bediensteter aus seinem Verschulden den Dienst nicht innerhalb von sechs Werktagen nach der Beendigung des Zivildienstes an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar. Bei Beamten kann dies zu einem Disziplinarverfahren führen. Eine Auflösung des Dienstverhältnisses während der Dauer des Kündigungsschutzes ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Dieser Vereinbarung muss eine Bescheinigung eines Gerichtes, der Personalvertretung oder des Betriebsrates beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer über den Kündigungsschutz belehrt wurde. Der Lauf einer Frist, innerhalb der eine Kündigung des Dienstverhältnisses ohne Angabe von Gründen möglich ist, wird während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes gehemmt. Diese Hemmung tritt jedoch nicht ein, wenn zu Beginn des Kündigungs- und Entlassungsschutzes bereits zwei Drittel dieser Frist verstrichen sind.