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Jugendvertrauensrät:innen
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Mitbestimmung

Jugendliche Mitbestimmung im Betrieb ist heute wichtiger denn je

Happy Birthday:
Der Jugendvertrauensrat wird 50

 

Im Juli 1972 hatte die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) Grund zu feiern: 27 Jahre lang hatte sie für das Jugendvertrauensrätegesetz gekämpft, das am 9. Juli 1972 dann endlich im Parlament beschlossen wurde und mit 1. Jänner 1973 in Kraft trat. Damit ist der Jugendvertrauensrat dieses Jahr 50 Jahre alt geworden. Ein großer Grund, um zu feiern, denn der Weg bis dahin war steinig.

Der Jugendvertrauensrat ist nicht nur erste Ansprechperson für Lehrlinge, sondern auch ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim Arbeitnehmer:innenschutz.

Richard Tiefenbacher, Vorsitzender der ÖGJ
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Seit Anfang der 1970er Jahre hat die Gewerkschaftsjugend bei der „Aktion M - wie Mitbestimmung” mehr als 50.000 Unterschriften für das (heute selbstverständliche) Recht auf Mitbestimmung gesammelt - und Druck auf die Politik dafür ausgeübt.

Markus Zahradnik

Ich will den Lehrlingen in unserem Betrieb eine noch größere Hilfe sein und für alle da sein, die sich nicht trauen, für ihr eigenes Recht zu kämpfen. Auch wenn es oft durchaus anstrengend ist, mir macht die gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Jugendvertrauensrat und den Lehrlingen Spaß.

Sophia Berkmann, Jugendvertrauensrätin Liebherr

„Das war ein Meilenstein für die Mitbestimmung von Jugendlichen am Arbeitsplatz“, sagt Richard Tiefenbacher, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). „Der Jugendvertrauensrat ist nicht nur erste Ansprechperson für Lehrlinge, sondern auch ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim Arbeitnehmer:innenschutz“, so der Gewerkschafter. „Mehr als 3.000 Jugendvertrauensrät:innen helfen den Lehrlingen und jungen Arbeitnehmer:innen im Betrieb und stehen ihnen als Freund:innen und Mentor:innen bei privaten und beruflichen Problemen zur Seite“, betont Tiefenbacher.

DU MÖCHTEST EINEN JUGENDVERTRAUENSRAT GRÜNDEN?

Ab 5 jugendlichen Arbeitnehmer:innen oder Lehrlingen ist das möglich. Die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) unterstützt dich dabei.

Kontaktiere uns!

#JVR-bleibt – Jugend verdient Respekt

2017 wollte die türkis-blaue Bundesregierung den Jugendvertrauensrat abschaffen und damit gezielten Demokratieabbau betreiben. „Das haben wir als Gewerkschaftsjugend erfolgreich verhindert. Denn das hätte bedeutet, dass jugendliche Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge ihr Mitspracherecht im Betrieb verloren hätten. Dabei ist jugendliche Mitbestimmung im Betrieb heute wichtiger denn je“, so der ÖGJ-Vorsitzende. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, wo man Mitarbeiter:innen halten möchte und für Lehrlinge attraktiv sein will, sollten Mitsprache und die Mitbestimmung von Jugendvertrauensrät:innen großgeschrieben werden. „Durch ihre Arbeit und ihr Engagement tragen sie wesentlich zur Ausbildungsqualität und einem guten Betriebsklima bei“, ist Tiefenbacher überzeugt

ÖGJ-Erfolg: JVR-Wahlen auch in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen

Ich will, dass Lehrlinge ein gutes Arbeitsklima und Umfeld haben. Sie sollen gerne in die Arbeit gehen und sich nicht jeden Tag denken: ‚Nein, das geht gar nicht!'

Stefan Seifried, Jugendvertrauensrat ÖBB
Sofia Reise

Die ÖGJ setzt sich auch erfolgreich für die laufende Verbesserung der entsprechenden Gesetzesregelungen ein. Seit 2010 können in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen Vertrauensräte gewählt werden, die sich um jene Jugendlichen kümmern, die keine Lehrstelle in einem Betrieb finden können. Das wurde von der ÖGJ gefordert, weil immer mehr junge Menschen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen tätig sind. 

2011 wurde der Begriff „jugendliche ArbeitnehmerInnen” gesetzlich neu geregelt. Wodurch alle Lehrlinge bis 21 ihren JVR wählen können. Das passive Wahlalter wurde durch die Novelle „bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres” erhöht.

Weitere Forderungen der Gewerkschaftsjugend:

  • Alle Arbeitnehmer:innen im Betrieb sollen den Betriebsrat unabhängig vom Alter wählen dürfen
  • Die Erweiterung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung für Jugendvertrauensräte