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Das Urlaubsgeld ist kein Geschenk und bleibt eine Tradition, die von der Gewerkschaft erkämpft wurde.
Urlaubsgeld nur dank starker Gewerkschaften
Ohne das Urlaubsgeld könnten es sich viele nicht leisten, den Sommer zu genießen. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehalts- oder Lohnerhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so. Nur dort, wo es die Kollektivverträge oder der Arbeitsvertrag selbst vorsehen, bekommen Arbeitnehmer:innen Urlaubsgeld, ansonsten besteht auch kein Recht darauf. Für freie Dienstnehmer:innen oder Werkvertragsnehmer:innen gibt es keine generelle Vereinbarung und daher auch keine Sonderzahlungen.
Achtung: Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Ferienjobber:innen haben Anspruch auf Urlaubsgeld!
Urlaubsgeld-Fakten:
- Das Urlaubsgeld ist eine jährliche Sonderzahlung (14. Gehalt) des Arbeitgebers, erkämpft von den Gewerkschaften.
- Das Urlaubsgeld bekommen Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Gehalt oder Lohn.
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, sondern es ist in den Kollektivverträgen geregelt.
- Die Zahlung des Urlaubsgelds fällt meistens mit dem Maigehalt zusammen.
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